Für Tanzkurse und Workshops gilt:
1. Die Anmeldung zu einem Tanzkurs ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des gesamten Honorars.
2. Wird ein Tanzkurs aus wichtigem Grund nicht begonnen oder abgebrochen, erfolgt eine ganz oder teilweise Gutschrift für einen späteren Kurs. Die Rückzahlung bereits geleisteter Honorare ist ausgeschlossen.
3. Zum Erreichen des Unterrichtziels ist die regelmäßige und pünktliche Teilnahme erforderlich.
4. Der Tanzschule obliegt es, Kurse aus zwingenden Gründen (z.B. geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers) zusammenzulegen oder abzubrechen. Bei Abbruch des Kurses erfolgt eine Gutschrift.
5. Bei minderjährigen Tanzschülern ist die Anmeldung zu einem Kurs von ihren gesetzl. Vertretern per Unterschrift zu genehmigen.
6. Die auf der Anmeldung angegebenen Daten werden ausschließlich für betriebsinterne Zwecke gespeichert.
7. Das Honorar ist spätestens bei Kursbeginn, in der ersten Unterrichtstunde, fällig.
8. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen / Kursen geschieht auf eigene Gefahr.
Für Hobby- und Tanzkreise gilt darüber hinaus folgendes:
9. Während der bayerischen Schulferienund an gesetzl. Feiertagen findet kein Unterricht statt.
10. Der jeweils gültige Monatsbeitrag berechnet sich aus 1/12 des Jahresbeitrages, derzeit 348,00 Euro, das entspricht 29,00 Euro pro Person im Monat ( bzw. 480,-€ / 40,-€ für V.I.P. Mitglieder ).
11. Der Monatsbeitrag ist jeweils am Monatsanfang zu entrichten und kann in bar oder per Dauerauftrag beglichen werden. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Ausnahme: siehe Punkt 13
12. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Quartalsende. Kündigungen bedürfen der Schriftform (auch eMail).
13. Wird die Mitgliedschaft in einem Hobbykreis/Tanzkreis für weniger als 6 Monate unterbrochen/gekündigt, so ist bei Neuanmeldung eine Wiederaufnahmegebühr in Höhe von 1 Monatsbeitrag pro Person zu entrichten.
14. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von Tanzstudio Harmonie. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.